Förderung von Solaranlagen
Förderung
Förderung für Solaranlagen
Die Schweiz hat hinsichtlich erneuerbaren Energien immer noch grossen Nachholbedarf, doch dies dürfte sich bald grundlegend ändern. Mit der Energiestrategie 2050 des Bundesrats soll die Stromproduktion aus Sonne, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse massgeblich gesteigert werden.
Um diese ambitionierten Energieziele zu erreichen, werden vom Bund finanzielle Anreize gesetzt, um den Anteil an Solarenergie zu erhöhen.
Nicht nur der Bund zahlt Förderbeträge, auch viele Kantone gewähren zukünftigen Besitzer:innen von Solaranlagen einen zusätzlichen Förderbetrag in Form einer Subvention aus.
Wie werden Solaranlagen gefördert?
Es bestehen drei verschiedene Fördermöglichkeiten für Solaranlagen.
Welche Förderung Sie beanspruchen können, hängt von der Grösse Ihres Daches ab. Die KLEIV (kleine Einmalvergütung) ist für Photovoltaikanlagen von 10 m² bis 600 m² gedacht. Privatkunden besitzen in der Regel keine Anlagen mit einer Fläche von mehr als 600 m².
Grössere Anlagen ab 600 m² werden entweder mit der GREIV (grosse Einmalvergütung) oder der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) gefördert.
Kleine Einmalvergütung (KLEIV)
Die KLEIV ist eine einmalige Vergütung, die maximal 30 % der Investitionskosten der Solaranlage deckt. Die Auszahlung erfolgt nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Es dauert ca. zwei Jahre, bis die kleine Einmalvergütung überwiesen wird.
Der Bundesamt für Energie erstattet bis zu 30 % der Kosten einer Solaranlage. |
Helion besorgt für Sie alle notwendigen Formulare für die Fördermittel-Anmeldung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Jetzt unverbindlich eine Offerte einholen!
Mit unserem Solarrechner minutenschnell die eigene Anlage konfigurieren und sofort eine konkrete Offerte erhalten: |
Investitionskosten
Fördergelder & Steuerabzüge
Wirtschaftlichkeit & Energiebilanz
kostenlos - unkompliziert - präzise - unverbindlich
Wir beantragen die KLEIV für Sie
Installation der Solaranlage | Anmeldung der Anlage durch Helion | Teilrückerstattung der Anschaffungskosten |
---|---|---|
Mit dem Bau der Solaranlage kann bereits vor der Anmeldung beim Bundesamt für Energie begonnen werden. Wir installieren Ihre Anlage von A bis Z mit unserem erfahrenen Team. | Die KLEIV kann nach erfolgreicher Inbetriebnahme beantragt werden. Helion besorgt für Sie alle notwendigen Formulare für die Fördermittel-Anmeldung. Sie müssen sich um nichts kümmern. | Die Auszahlung ist gesetzlich garantiert und erfolgt nach etwa 2 Jahren. Massgeblich ist das Datum des Eingangs der Anmeldung. |
Berechnungsbeispiele für verschiedene Haushaltsgrössen
KLEIV für einen kleinen Haushalt |
3-Personen-Haushalt (ca. 4 kWp = ca. 25 m²) Anschaffungskosten = ca. CHF 17'000 Grundbetrag + (kWp x Leistungsbetrag = Einmalvergütung Vergütung Grundbeitrag + 4 x Leistungsbeitrag = CHF 700 + 4 x CHF 380 = CHF 2'220 |
KLEIV für einen mittelgrossen Haushalt |
5-Personen-Haushalt (ca. 7 kWp = ca. 40 m²) Anschaffungskosten = ca. CHF 24'000 Grundbetrag + Leistungsbetrag = Einmalvergütung Vergütung Grundbeitrag + 7 x Leistungsbeitrag = CHF 700 + 7 x 380 = CHF 3'360 |
KLEIV für einen mittelgrossen Haushalt mit Elektroauto |
5-Personen-Haushalt mit Elektromobil (ca. 10 kWp = ca. 60 m²) Anschaffungskosten = ca. CHF 32'000 Grundbetrag + Leistungsbetrag = Einmalvergütung Vergütung Grundbeitrag + 10 x Leistungsbeitrag = CHF 700 + 10 x CHF 380 = CHF 4'500 |
Steuervergünstigungen für Photovoltaikanlagen
Mit einer Solaranlage Steuern sparen? Ganz genau! Unabhängig von der gewählten Förderungsart können Sie nämlich die Investitionskosten für Ihre Photovoltaikanlage vollständig von der Steuer absetzen. Dieser volle Steuerabzug gilt derzeit in allen Schweizer Kantonen (mit Ausnahme von Luzern und Graubünden).
Weitere Themen zur Solaranlage
Komponenten
Welche Komponenten benötigt eine Photovoltaikanlage?