Suchen

    ZEV-Tarif – Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) für Mehrfamilienhaus (MFH)

    Der ZEVTARIF richtet sich an Besitzer einer Solaranlage auf einem MFH, welche sich für Alternativen zur minimalen Vergütung des Energieversorgers (variabler Referenzmarktpreis) interessieren. Dadurch erhöht sich die Rentabilität massiv.

    Solarstrom dem Nachbar verkaufen und eine Win-win-Situation schaffen: der Nachbartarif macht es möglich und erhöht die Rentabilität einer Photovoltaik-Anlage massiv. Beim Nachbartarif profitieren alle: der Solarstromproduzent erhält mehr für seinen Strom und die Verbraucher bezahlen weniger als für den Strombezug aus dem Netz des Energieversorgers. 

    Möglich macht den Nachbartarif der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen Ihnen als Betreiber einer Solaranlage und Mitverbrauchenden innerhalb Ihrer Liegenschaft (Stockwerkeigentümer, Mieter) oder der angrenzenden Grundstücke (Nachbarn).

    ZEV für Mehrfamilienhäuser

    ZEV heisst Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und verhilft Ihnen, einen grossen Teil Ihres überschüssigen Solarstroms zum besten Preis zu verkaufen. Unser ZEVTARIF richtet sich an Besitzerinnen und Besitzer eines MFH, welche bereits Solarstrom produzieren oder sich für die Realisierung einer Solaranlage interessieren. Das ZEV-Ertragsmodell steht in der Schweiz neu zur Verfügung und ist eine attraktive Ergänzung zur Einspeisevergütung des Energieversorgers mit einer verhältnismässig tiefen Vergütung zum Referenzmarktpreis. Dadurch erhöht sich die Rentabilität der Investition in die Solaranlage massiv.

    Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen Besitzer einer Solaranlage (ZEV-Betreiber) und Nutzerparteien innerhalb des MFH (ZEV-Teilnehmer), welche an günstigem Solarstrom interessiert sind. Es handelt sich um eine Win-Win-Situation: Nebst Ihnen profitieren auch alle anderen Nutzerparteien innerhalb der Liegenschaft. Alle Abnehmer Ihres Solarstroms bezahlen im Vergleich zum Tarif Ihres Energieversorgers 20 Prozent weniger pro Kilowattstunde. 

    ZEV-MFH-Grafik-Tagesverlauf1
    ZEV-MFH-Grafik-MFH-EVU-regular-Text

    Das Modell ZEV richtet sich an Besitzer einer Solaranlage auf einem MFH, welche sich für Alternativen zur minimalen Vergütung des Energieversorgers
    (variabler Referenzmarktpreis) interessieren. Dadurch erhöht sich die Rentabilität massiv.

    Abrechnung und Tarifgestaltung

    Sobald der ZEV besteht, stellt der Energieversorger nur noch dem ZEV-Betreiber (Besitzer der Solaranlage) eine Stromrechnung. Ungewohnterweise auch für die Strommenge, welche vom Energieversorger an die ZEV-Teilnehmer (Nutzerparteien) geliefert wurde. Die ZEV-Teilnehmer erhalten ihre Stromrechnung neu direkt vom ZEV-Betreiber. Dieser ist verantwortlich für die Dokumentation beider Energiemengenlieferungen: Solarstrom und Fremdstrom des Energieversorgers. Der ZEVTARIF für gelieferten Solarstrom wird vertraglich innerhalb der ZEV-Parteien vereinbart. Wir empfehlen für die Tarifgestaltung 80 % des Energieversorgertarifs und als Support für eine sorgenfreie Abrechnung unserer Partnerin SEL (Smart Energy Link AG).

    Eigenproduzierter Solarstrom kostet ZEV-Teilnehmende 20 % weniger als Fremdstrom des Energieversorgers. Zusätzlich profitieren die Besitzer der Solaranlage vom erwirtschafteten Nettoerlös aus dem Solarstromverkauf (Verkauf Solarstrom abzüglich Gestehungskosten).
    Hinweis zu diesem Beispiel: Die Tarife der Energieversorger variieren je nach Versorgungsgebiet stark.

    Unterstützung für Ihre Abrechnung

     

    SEL (Smart Energy Link AG) bietet Ihnen drei verschiedene Servicemodelle an, mit welchen Sie Ihren ZEV bequem verwalten und abrechnen können. Sie können jederzeit zwischen den Servicemodellen wechseln.

    Sie haben die Wahl:

    • SELF
      Der ZEV-Betreiber erledigt alle Aufgaben rund um den ZEV selbst und nutzt dafür das SEL-Portal (online).
    • SPLIT
      SEL erstellt für den ZEV-Betreiber die jährliche Stromabrechnung als Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, berechnet den jährlichen Stromtarif und übernimmt allfällige Mietermutationen.
    • FULL
      SEL übernimmt die Abrechnung der Stromkosten, versendet halb- oder vierteljährlich die Stromkostenrechnung (30.06. und 31.12.) und kümmert sich u. a. um das Mahnwesen bis und mit der 2. Mahnung.

    Sind Sie ein «do it yourself»-Typ?

    Alternativ können Sie Ihren ZEV auch selbst verwalten. Die Liefermengen des Solarstroms vom ZEV-Betreiber an die ZEV-Teilnehmenden werden in der Helion ONE App für alle transparent dokumentiert. Für die Abrechnung kann der ZEV-Betreiber die Dateiexportfunktion (.csv) der Helion ONE App nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Helion Energy AG momentan für diese Abrechnungsform keine Supportdienstleistungen anbietet. Der Aufwand kann beträchtlich sein und sollte nicht unterschätzt werden.

    Achtung: ZEV erfordert Vertragszusatz

    Wird bei Bestandsbauten ein ZEV eingeführt, müssen die Nutzerparteien dieser Liegenschaft dem Zusammenschluss zustimmen (oder ihn nicht ablehnen). Der ZEV bedeutet eine Vertragsänderung in Bezug auf die (Strom-)Nebenkosten. Die Zustimmung kann direkt durch Unterschrift der Nutzerparteien erfolgen oder aufgrund von stillschweigender Kenntnisnahme einer Formular-Anzeige. Es gilt Folgendes zu unterscheiden:

    • Mietverhältnis: Der ZEV kann direkt im Mietvertrag, mit einem Nachtrag oder einem Zusatz, geregelt werden.
    • Stockwerkeigentum: Es ist eine Ergänzung des bestehenden Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft nötig.
    Leistung

    SELF

    SPLIT

    FULL

    Stromabrechnung

    Nach Wahl

    jährlich

    halb oder vierteljährlich

    Einmalige Tarifberechnung
    Jährliche Tarifabrechnung
    Mieterwechsel durch SEL
    Telefonsupport ZEV-Betreiber und Teilnehmer
    Inkasso (2. Mahnstufe) / Jahresabschluss
    Kosten pro Verbraucher* / Monat
    * Wohnung, Ladestation, Wärmepumpe & Allgemein

    CHF 4.00

    CHF 6.00

    CHF 7.00 / CHF 9.00

    Messung Bilanz, Produktion, Abgang Elektromobilität / Monat

    CHF 3.00

    CHF 3.00

    CHF 3.00

    An wen richtet sich das Angebot?

    Bitte beachten Sie, dass wir den Fixtarif derzeit nur Neukund:innen anbieten können. Wir bemühen uns, den Zugang für Kund:innen, die bereits über eine Solaranlage verfügen, einzurichten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und informieren Sie fortlaufend über die Verfügbarkeit.


    Für alle Teilnehmer:innen gelten folgende technischen Voraussetzungen:

    • Helion ONE: Für die technische Abwicklung ist Helion ONE (mit Abo Basic oder Pro) eine Voraussetzung.
    • Ausgelesener Smart Meter: Stellen Sie sicher, dass Sie einen Smart Meter besitzen, der von Ihrem lokalen Elektrizitätswerk ausgelesenen wird.
    • Maximal 30 kWp: Das Angebot ist in dieser Form nur für Anlagen bis ca. 30 kWp verfügbar. Einfamilienhäuser haben typischerweise ca. 10 bis 20 kWp.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Helion Energy Solutions Team: energy@helion.ch

    Interessieren Sie sich für eine Helion Solaranlage? Dann nutzen Sie unseren Solarrechner. In wenigen Minuten konfigurieren Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung und erhalten eine konkrete Offerte inkl. weiterer Vorgehensweise. In den meisten Fällen sind die technischen Voraussetzungen bei Neuanlagen erfüllt.

    >