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NACHBARTARIF – Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) für Einfamilienhaus (EFH)
ZEV für Einfamilienhäuser
ZEV heisst Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und verhilft Ihnen, einen grossen Teil Ihres überschüssigen Solarstroms zum besten Preis zu verkaufen. Unser NACHBARTARIF richtet sich an Besitzerinnen und Besitzer eines EFH, welche bereits Solarstrom produzieren oder sich für die Realisierung einer Solaranlage interessieren. Das ZEV-Ertragsmodell steht in der Schweiz neu zur Verfügung und ist eine attraktive Ergänzung zur Einspeisevergütung des Energieversorgers mit einer verhältnismässig tiefen Vergütung zum Referenzmarktpreis. Dadurch erhöht sich die Rentabilität Ihrer Investition in die Solaranlage massiv.
Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen dem Betreiber einer Solaranlage (Sie als Besitzer) und Mitverbrauchenden eines oder mehreren angrenzenden Grundstücken (Ihre Nachbarn). Es handelt sich um eine Win-Win-Situation: Nebst Ihnen profitieren auch Ihre Nachbarn. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt für alle Beteiligten des ZEV die Gebühr für die Netznutzung des Energieversorgers. Genau aus diesem Grund ist es Ihnen möglich, Ihrem Nachbarn Solarenergie zum Vorzugspreis anzubieten. Konkret bedeutet dies, dass die Abnehmer Ihres Solarstroms im Vergleich zum Tarif des Energieversorgers 20 % weniger bezahlen.


Grafik: Der Energieversorger liefert Fremdstrom an ZEV-Betreiber und -Teilnehmer. Der ZEV-Betreiber liefert seinen Solarstrom an den ZEV-Teilnehmer und an den Energieversorger.
Abrechnung und Vertrag
Ein ZEV erfordert einen Vertrag zwischen Betreiber (Besitzer der Solaranlage) und Teilnehmer (Nachbar). Sobald der ZEV-Vertrag besteht, wird neu der ZEV-Betreiber alleiniger Vertragspartner des Energieversorgers und ist fortan selbst für die Weiterverrechnung der Fremdstromlieferungen an den ZEV-Teilnehmer verantwortlich. Deshalb stellt der Energieversorger neu und ungewohnter Weise die Rechnung für gelieferten Fremdstrom jeweils nur noch dem ZEV-Betreiber zu. Für die Abrechnung kann der ZEV-Betreiber den Rechnungsbetrag des Energieversorgers und den mit dem Nachbar vereinbarten Preis für Solarstrom in der Helion ONE App eintragen. Die App generiert damit eine Abrechnung (PDF) für den Nachbar, welche die Energiemengen und Kosten für Fremdstrom und Solarstrom darstellt. Dabei wird der Rechnungsbetrag des Energieversorgers anteilmässig zum Fremdstromverbrauch aufteilt, unabhängig davon, wie das Tarifmodell des Energieversorgers aussieht.
So funktioniert ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Voraussetzung für einen ZEV ist, dass alle Teilnehmenden des ZEV den gleichen Netzanschlusspunkt haben. Entweder, weil sie im gleichen Gebäude wohnen oder weil ihre Gebäude am gleichen Anschlusspunkt ans Netz angeschlossen sind. Ein ZEV kann mehrere Messpunkte des Netzbetreibers umfassen. In diesem Fall wird der Gesamtmesspunkt virtuell berechnet und man spricht auch von einem virtuellen ZEV (vZEV). Diese Möglichkeit besteht neu seit dem 1.1.2025 und ermöglicht es, den Solarstrom direkt dem Nachbar zu verkaufen, ohne Netzgebühren bezahlen zu müssen.
Der ZEV gilt gegenüber dem Energieversorger als ein Verbraucher resp. Produzent und erhält nur noch eine Rechnung. Für die weitere Verrechnung unter den einzelnen ZEV-Teilnehmer:innen ist der ZEV-Betreiber verantwortlich. Helion hat dafür eine Partnerschaft mit Smart Energy Link.
ZEV senkt Ihre Energiekosten
- Grosses Ertragspotential
Sie können Ihren Solarstrom an Ihre Nachbarn zu einem attraktiven Preis verkaufen. Ihr Energieversorger bezahlt Ihnen via Einspeisevergütung bedeutend weniger. Diese Ertragssteigerung ist ein entscheidender Beitrag zur Senkung Ihrer Energiekosten. - Kostenvorteil für Ihre Nachbarn
Ihre Nachbarn beziehen Solarstrom direkt von Ihnen. Deshalb entfällt auf diese Lieferung die Netznutzungsgebühr, welche sie sonst an ihren Energieversorger bezahlen müssten. Sofern Sie Ihren Solarstrom günstiger als der Energieversorger an Ihre Nachbarn verkaufen, reduzieren sich deren Stromkosten. - Gemeinsam Ressourcen schonen
Jede ZEV-Partei leistet dank der Nutzung lokal vorhandener Solarenergie einen persönlichen Beitrag zur Energiewende.
Achtung: ZEV erfordert Vertragszusatz
Wird bei Bestandsbauten ein ZEV eingeführt, müssen die Nutzerparteien dieser Liegenschaft dem Zusammenschluss zustimmen (oder ihn nicht ablehnen). Der ZEV bedeutet eine Vertragsänderung in Bezug auf die (Strom-)Nebenkosten. Die Zustimmung kann direkt durch Unterschrift der Nutzerparteien erfolgen oder aufgrund von stillschweigender Kenntnisnahme einer Formular-Anzeige. Es gilt Folgendes zu unterscheiden:
- Mietverhältnis: Der ZEV kann direkt im Mietvertrag, mit einem Nachtrag oder einem Zusatz, geregelt werden.
- Stockwerkeigentum: Es ist eine Ergänzung des bestehenden Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft nötig.
An wen richtet sich das Angebot?
Bitte beachten Sie, dass wir den Fixtarif derzeit nur Neukund:innen anbieten können. Wir bemühen uns, den Zugang für Kund:innen, die bereits über eine Solaranlage verfügen, einzurichten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und informieren Sie fortlaufend über die Verfügbarkeit.
Für alle Teilnehmer:innen gelten folgende technischen Voraussetzungen:
- Helion ONE: Für die technische Abwicklung ist Helion ONE (mit Abo Basic oder Pro) eine Voraussetzung.
- Ausgelesener Smart Meter: Stellen Sie sicher, dass Sie einen Smart Meter besitzen, der von Ihrem lokalen Elektrizitätswerk ausgelesenen wird.
- Maximal 30 kWp: Das Angebot ist in dieser Form nur für Anlagen bis ca. 30 kWp verfügbar. Einfamilienhäuser haben typischerweise ca. 10 bis 20 kWp.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Helion Energy Solutions Team: energy@helion.ch
Interessieren Sie sich für eine Helion Solaranlage? Dann nutzen Sie unseren Solarrechner. In wenigen Minuten konfigurieren Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung und erhalten eine konkrete Offerte inkl. weiterer Vorgehensweise. In den meisten Fällen sind die technischen Voraussetzungen bei Neuanlagen erfüllt.