Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Was ist eine EVG bzw. ein ZEV?
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft, kurz EVG, ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen. Die EVG besteht aus Eigentümer/Betreiber der Solaranlage und mehreren Endverbrauchern. Endverbraucher in der EVG können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein.
EVG ist jetzt ZEV
Mit dem neuen Energiegesetz 2018 wurden EVGs als ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) definiert, wodurch Solarprojekte noch attraktiver werden. Neu dürfen sich nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch aneinandergrenzende Grundstücke zusammentun, um den produzierten Solarstrom zu nutzen.
Vorteile eines ZEV
Vorteile für den ZEV-Teilnehmer (Mieter:in, Eigentümer:in) | Vorteile für den ZEV-Betreiber (Investor:in, Eigentümer:in) |
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Tiefere Stromkosten | Wertsteigerung der Immobilie |
Einfacher Zugang zu Solarstrom | Renditeerhöhung dank Eigenverbrauch |
Persönlicher Beitrag zur Energiewende | Attraktivere Wohnfläche |
Wie funktioniert ein ZEV?
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch teilt sich einen Anschluss an das öffentliche Netz und tritt als ein einziger Verbraucher gegenüber dem lokalen Energieversorger auf. Aus dem Anschluss wird entweder überschüssiger Solarstrom in das Netz eingespeist oder bei Bedarf zusätzlicher Strom eingekauft.
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist für Mieter:innen und Stockwerkeigentümer:innen oftmals die einzige Option selbst Solarstrom zu produzieren respektive zu verbrauchen. Dank des ZEV können Mieter:innen grünen Strom nutzen und gleichzeitig ihre Stromkosten senken.
Nach Gründung des ZEV erhält die Gemeinschaft nur noch eine einzelne Rechnung des Stromversorgers. Für die weitere Verrechnung unter den einzelnen ZEV-Teilnehmer:innen und die Messinfrastruktur ist der ZEV-Betreiber verantwortlich.
Voraussetzungen für den ZEV
- Einwilligung und Vertrag von den Mieter:innen unterzeichnet
- Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen
- Der Zusammenschluss teilt sich einen Anschluss an das öffentliche Verteilnetz
- Das öffentliche Verteilnetz darf nicht in Anspruch genommen werden
Gründung einer EVG bzw eines ZEV?
Für die Gründung eines ZEV ist ein rechtsgültiger Vertrag und ein Dokument für die Stromlieferung erforderlich. Beide Dokumente müssen von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Im Vertrag werden die internen Handhabungen wie Aufteilung der Stromkosten, Abrechnung und Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) geregelt.
Bei der Wahl der Rechtsform für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch haben - gemäss Gesetz - die Parteien freien Handlungsspielraum; wobei die rein vertragliche Zusammenschlüsse, sprich ohne Gründung einer juristischen Person, unter den ZEV am meisten verbreitet sind.
Was kostet die Gründung?
Die Kosten für die Gründung eines ZEV werden von allen ZEV-Mitgliedern selbst getragen. Wie hoch die jeweiligen Kosten ausfallen, hängt vom Elektrizitätswerk und dem gewählten Stromprodukt aus. Unsere Partner Climkit und Blockstrom sind bei der Gründung und Vertragsgestaltung gerne behilflich.
Wahlfreiheit der Mieter:innen
Die Mieter:innen/Stockwerkeigentümer:innen können bei der Einführung selbstständig entscheiden, ob Sie dem ZEV beitreten wollen. Je mehr Parteien sich dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch anschliessen, desto höher der Eigenverbrauch. Dies wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage aus und gleichzeitig profitiert jeder ZEV-Teilnehmende.
Gemeinsam Geld sparen
Die Kosten für eigenen Solarstrom inkl. Betriebskosten belaufen sich aktuell auf circa 12 Rappen pro kWh. Der Strom aus dem Netz kostet derzeit 23 Rappen pro kWh. Die Nutzung des selbst produzierten Stroms ist im Vergleich kostengünstiger und rentabel für Ihre Solaranlage. Daher ist es erstrebenswert möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen.
Durch die Gründung eines ZEV mit vielen Stromverbraucher:innen wird der Eigenverbrauch signifikant erhöht und ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet.
Wenn der ZEV mehr als 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, kann der ZEV den Reststrom am freien Strommarkt einkaufen. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kann so kostengünstig Strom einkaufen, wodurch die Stromkosten pro Haushalt um bis zu 30 Prozent reduziert werden können.
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