Solarstrom mit Nachbarn teilen. Dank Helion ONE.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) – Energiekosten gemeinsam mit deinen Nachbarn senken.
Nachbartarif – Lukrativer Ertrag dank Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Solarstrom dem Nachbar verkaufen und eine Win-win-Situation schaffen: der Nachbartarif macht es möglich und erhöht die Rentabilität einer Photovoltaik-Anlage massiv. Beim Nachbartarif profitieren alle: der Solarstromproduzent erhält mehr für seinen Strom und die Verbraucher bezahlen weniger als für den Strombezug aus dem Netz des Energieversorgers.
Möglich macht den Nachbartarif der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen dir als Betreiber einer Solaranlage und Mitverbrauchenden innerhalb deiner Liegenschaft (Stockwerkeigentümer, Mieter) oder der angrenzenden Grundstücke (Nachbarn).
ZEV heisst Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und verhilft dir, einen grossen Teil deines überschüssigen Solarstroms zum besten Preis zu verkaufen. Unser NACHBARTARIF richtet sich an Besitzer oder Mitbesitzer von MFH mit Solaranlage, welche sich für Alternativen zur minimalen Vergütung des Energieversorgers (variabler Referenzmarktpreis) interessieren. Dadurch erhöht sich die Rentabilität der Investition in die Solaranlage massiv.
Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen dem Betreiber einer Solaranlage (du als Besitzer resp. als Besitzer) und Mitverbrauchenden innerhalb der Liegenschaft (deine Mieter oder Miteigentümer). Es handelt sich um eine Win-Win-Situation: Nebst dir profitieren auch alle anderen Parteien innerhalb der Liegenschaft. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt für alle Beteiligte des ZEV die Gebühr für die Netznutzung des Energieversorgers. Genau aus diesem Grund ist es dir möglich, deinen Mietern oder den Miteigentümern des MFH deine Solarenergie zum Vorzugspreis anzubieten. Was dies konkret in Rp./kWh bedeutet, bestimmst du gemeinsam mit deinen ZEV-Partnern.
ZEV heisst Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und verhilft dir, einen grossen Teil deines überschüssigen Solarstroms zum besten Preis zu verkaufen. Unser NACHBARTARIF richtet sich an Besitzer eines EFH mit Solaranlage, welche sich für Alternativen zur minimalen Vergütung des Energieversorgers (variabler Referenzmarktpreis) interessieren. Dadurch erhöht sich die Rentabilität deiner Investition in die Solaranlage massiv.
Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen dem Betreiber einer Solaranlage (du als Besitzer) und Mitverbrauchenden eines oder mehreren angrenzenden Grundstücke (deine Nachbarn). Es handelt sich um eine Win-Win-Situation: Nebst dir profitieren auch deine Nachbarn. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt für alle Beteiligte des ZEV die Gebühr für die Netznutzung des Energieversorgers. Genau aus diesem Grund ist es dir möglich, deinem Nachbarn Solarenergie zum Vorzugspreis anzubieten. Was dies konkret in Rp./kWh bedeutet, bestimmst du gemeinsam mit deinen ZEV-Partnern.
So funktioniert ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Voraussetzung für einen ZEV ist, dass alle Teilnehmenden des ZEV den gleichen Netzanschlusspunkt haben. Entweder, weil sie im gleichen Gebäude wohnen oder weil ihre Gebäude am gleichen Anschlusspunkt ans Netz angeschlossen sind. Ein ZEV kann mehrere Messpunkte des Netzbetreibers umfassen. In diesem Fall wird der Gesamtmesspunkt virtuell berechnet und man spricht auch von einem virtuellen ZEV (vZEV). Diese Möglichkeit besteht neu seit dem 1.1.2025 und ermöglicht es, den Solarstrom direkt dem Nachbar zu verkaufen, ohne Netzgebühren bezahlen zu müssen.
Der ZEV gilt gegenüber dem Energieversorger als ein Verbraucher resp. Produzent und erhält nur noch eine Rechnung. Für die weitere Verrechnung unter den einzelnen ZEV-Teilnehmer:innen ist der ZEV-Betreiber verantwortlich. Helion hat dafür eine Partnerschaft mit Smart Energy Link.
Der Solarstrom-Überschuss (hellblau) ist dein ZEV- oder vZEV-Potenzial.
ZEV senkt deine Energiekosten
- Grosses Ertragspotential
Du kannst deinen Solarstrom an deine Nachbarn zu einem attraktiven Preis verkaufen. Dein Energieversorger bezahlt dir via Einspeisevergütung bedeutend weniger. Diese Ertragssteigerung ist ein entscheidender Beitrag zu Senkung deiner Energiekosten. - Kostenvorteil für deine Nachbarn
Deine Nachbarn beziehen Solarstrom direkt von dir. Deshalb entfällt auf diese Lieferung die Netznutzungsgebühr, welche sie sonst an ihren Energieversorger bezahlen müssten. Sofern du deinen Solarstrom günstiger als der Energieversorger an deine Nachbarn verkaufst, reduzieren sich deren Stromkosten. - Gemeinsam Ressourcen schonen
Jede ZEV-Partei leistet dank der Nutzung lokal vorhandener Solarenergie einen persönlichen Beitrag zur Energiewende.
Schritt für Schritt zum ZEV
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Unser kompetenter Berater klärt Fragen oder bespricht letzte Details mit Ihnen.
Helion Beratung
Kontaktiere deinen Helion-Berater. Gerne helfen wir von A bis ZEV.
Begleitung von A bis ZEV
-
1
Kostenlose telefonische Erstberatung
Gerne unterstützen wir dich bei allen Fragen rund um technische Machbarkeit, Bewilligung und Abrechnungsmodell.
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2
Kostenlose Beratung vor Ort
Wir loten gemeinsam Möglichkeiten aus für deine aktuelle Situation und das gewünschte ZEV-Modell. Du erhaltst eine unverbindliche Offerte.
Wir helfen dir gerne weiter
Teleconsulting
+41 32 552 81 10
sales@helion.ch
Fragen und Antworten zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Was heisst ZEV?
Was heisst vZEV?
Wer kann ein ZEV oder vZEV bilden?
Wo liegen die Vorteile eines ZEV?
Der ZEV ist eine innovative und seit 2018 etablierte Lösung, die es ermöglicht, gemeinsam Solarenergie zu nutzen – und dabei Kosten zu sparen. Ein ZEV kann sich über ein oder mehrere Gebäude erstrecken und ganze Areale miteinander verbinden und somit allen ZEV-Teilnehmenden günstigen Strom liefern.
Wie funktioniert der ZEV?
Die ZEV-Mitglieder nutzen eine gemeinsame Anschlussleitung des Energiewerks, wodurch der ZEV als ein einziger Kunde gegenüber dem Energiewerk auftritt. Überschüssiger Solarstrom wird ins Netz eingespeist und zusätzlicher Netzstrom bei Bedarf eingekauft. Die ZEV-Betreibenden übernehmen die Abrechnung der Stromkosten, z.B. mithilfe eines Dienstleisters.
Wer kann beim ZEV teilnehmen?
Alle Verbrauchende, seien es Mietende oder Stockwerkeigentümer:innen, die zusammen über einen einzigen Netzanschluss verfügen, können Teil eines ZEV werden. Als Investor:in einer Photovoltaik-Anlage, ohne selbst vor Ort Energie zu nutzen, tritt man als ZEV-Betreibende auf und ist für den Betrieb verantwortlich.
Was sind die Vorteile für Investor:innen?
Wirtschaftliche Attraktivität: Mit vielen Verbrauchenden im ZEV erhöht sich der Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage. Attraktivität Ihrer Immobilie: Eine Solaranlage steigert den Wert Ihrer Immobilie und macht sie für potenzielle Mieter attraktiver. Nachhaltigkeit: Mit einer Solaranlage als ZEV-Betreibende tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei und werden zu Energiewendemacher:innen.
Was sind die Vorteile für Mietende Stockwerkeigentümer:innen?
Bei einem ZEV profitiert jeder – so wird es vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Finanzielle Einsparungen: Der im ZEV erzeugte Solarstrom ist günstiger als herkömmlicher Netzstrom, wodurch sich die Stromkosten signifikant senken lässt. Nachhaltigkeit: Mit einem ZEV erhalten sie eine exklusive Möglichkeit und einen einfachen Zugang, lokale Solarenergie zu nutzen und Ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Was sind die Voraussetzungen für einen ZEV?
Das öffentliche Verteilnetz darf nicht in Anspruch genommen werden, weshalb der ZEV lediglich über einen einzigen Netzanschluss verfügen darf. An diesem Netzanschlusspunkt verfügt der ZEV über einen Werkzähler, um den Netzbezug und die Rücklieferung gegenüber dem Energiewerk abzurechnen. Die Produktionsleistung der Photovoltaik-Anlage muss mindestens über 10% der Anschlussleistung des Netzanschlusspunktes verfügen, was auch in Ihrem Interesse ist, um möglichst viel Energie selbst bereitstellen zu können. Letztlich bedarf es lediglich einer schriftlichen Einwilligung eines jeden Teilnehmenden mittels Mietvertragszusatz bzw. bei Stockwerkeigentum mittels Dienstbarkeitsvertrag, damit ein gegenseitiger Fortbestand gesichert ist.
Was sind die nächsten Schritte?
Die Realisierung eines ZEV ist zwar nicht trivial und facettenreich, doch mit dem richtigen Ansatz unkompliziert und letztlich höchst attraktiv. Die Energiewende erfordert das passende Knowhow: Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch und erarbeiten mit Ihnen die für Sie passende Lösung.
Zu welchem Tarif darf die Solarenergie an die ZEV-Teilnehmenden veräussert werden?
Bei der Kostenverrechnung für selbst erzeugten Strom darf ZEV-Teilnehmenden pauschal 80% des Betrags berechnet werden, den sie ohne ZEV-Mitgliedschaft für das lokale Standardstromprodukt zahlen müssten. Anstelle jener Pauschale können Grundeigentümer:innen ihren Mietenden die effektiven Kosten für intern erzeugten Strom abzüglich der Erlöse aus Netzeinspeisung berechnen. Dabei gilt als Obergrenze wiederum das Standardstromprodukt der Grundversorgung. Sind die internen Kosten niedriger, darf maximal 50% der Einsparung zusätzlich berechnet werden. Hierbei wäre den Verbrauchenden eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten vorzulegen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, die 80%-Regel anzuwenden.
Wie wird der Verbrauch gemessen und gar zwischen Netz- und Solarstrom unterschieden?
Die einzelnen Verbrauchseinheiten werden mittels eines Privatzählers gemessen. Im Bestandsgebäude werden lediglich die vorliegenden Werkszähler ausgebaut und durch Privatzähler ersetzt – die bestehende Infrastruktur wird somit maximal genutzt. Hinzukommt der neue, vorgelagerte Werkszähler des Verteilnetzbetreibers als Bilanzzähler für den gesamten ZEV (siehe Abbildung Messkonzept). Zudem wird ein Privatzähler als Bilanzzähler gesetzt, da derzeit noch kein digitaler Zugriff auf die Messdaten des Verteilnetzbetreibers besteht. Der Privatzähler für die Bilanz und der Privatzähler für die Photovoltaik-Anlage (= Produktion) sind elementar für die Unterscheidung des Solar- und Netzstroms. Sämtliche Verbräuche werden mit einer Schärfe von 15-Minuten-Werten gemessen. Auf diese Weise lässt sich der individuelle Verbrauch eines jeden Teilnehmenden ermitteln und kann verbrauchsgerecht nach Anteil Solar- und Netzstrom abgerechnet werden.
Was geschieht, wenn eine Partei sich nicht dem ZEV anschliessen möchte?
Im Idealfall beteiligen sich viele Verbrauchende, z.B. eines Mehrfamilienhauses, an einem ZEV, damit der Eigenverbrauch möglichst hoch ist. Die Anzahl der ZEV-Betreibenden, sprich der Finanzierenden, und die Anzahl der ZEV-Teilnehmenden, sprich der Verbrauchenden, kann variabel sein, jede Aufteilung ist theoretisch denkbar. Dies gilt besonders bei Stockwerkeigentümergemeinschaften. Kann oder will ein:e Stockwerkeigentümer:in nicht in die Photovoltaik-Anlage investieren, so ist die ZEV-Teilnahme und der Bezug von lokalem Solarstrom dennoch möglich. Denn die ZEV-Betreibenden sind bestrebt, möglichst alle Parteien für den ZEV zu gewinnen, um den Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Welche Abrechnungslösung passt zu Ihnen?
In einer Eigenverbrauchsgemeinschaft stellen die Energieabrechnungen einen wesentlichen Teil des Betriebs dar. Wie wird in Ihrem Fall die Abrechnung von Wärme, Wasser usw. bisher gehandhabt, oder gibt es sogar eine Verwaltung? Helion bietet eine auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung für die Rechnungsstellung: Sie können sich für einen "Self-Service" entscheiden, bei dem Sie oder Ihre Verwaltung die Abrechnungen per Mausklick selbst erstellen, oder für einen "Full-Service", bei dem die Abrechnungen als Inkassodienst für die ZEV-Teilnehmenden erstellt werden. Hier können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir beraten Sie gerne, welches Abrechnungssystem und welcher Servicelevel für Sie am besten geeignet ist.
Was passiert, wenn die Solaranlage keinen Strom produziert?
Wie gehe ich vor wenn mein Überschuss der eigenproduzierten Solarernergie nicht 100% via ZEV verkauft werden kann?
Benötigt ein vZEV oder ZEV zusätzliche Leitungen?
Was heisst Eigenverbrauch?
Wer ist SEL
Wer erhält wieviel Solarstrom?
Was ist die Rendite meines ZEV?
Wer begleicht die Rechnung des Elektrizitätswerks?
Wie werden die ZEV-Einnahmen an den/die Eigentümer:in vergütet?
Wie können Bewohner:innen den eigenen Verbrauch einsehen?
Wie erfolgt die Rechnungsstellung im Full-Service-Modell?
An wen wird die Rückliefervergütung ausbezahlt?
Wie werden Ladestationen für Elektroautos abgerechnet?
Ist die Anwendung der 80%-Regel für die Solartarifberechnung auch in der STWEG sinnvoll?
Wer haftet für nicht bezahlteStromrechnungen?
Haben ZEV-Teilnehmende die Möglichkeit, wieder aus dem ZEV auszutreten?
Ja, ein Austritt ist möglich. Es muss jedoch eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
- der ZEV verlangt einen nicht gerechtfertigten Preis
- der/die Grundeigentümer:in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet
- der Anspruch auf Marktzugang vorhanden ist (Verbrauch grösser als 100'000 kWh/Jahr)